Die Straßenverkehrsordnung schreibt im § 38 vor: "Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn ordnet an: Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".
Das bedeutet, Sie sind als Verkehrsteilnehmer verpflichtet, die Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr, Polizei, THW und Rettungsdiensten an ihrer Weiterfahrt nicht zu hindern.
Grundsätzlich gilt:
Bewahren Sie Ruhe
Leiten Sie insbesondere an Engstellen keine abrupten Bremsmanöver ein - 𝘦𝘴 𝘨𝘪𝘭𝘵 𝙛𝙧𝙚𝙞𝙚 𝘽𝙖𝙝𝙣 𝘻𝘶 𝘴𝘤𝘩𝘢𝘧𝘧𝘦𝘯
Suchen Sie sich eine Ausweichmöglichkeit, blinken Sie rechts und verringern Sie langsam Ihre Geschwindigkeit
Halten Sie bei Stau immer genügend Abstand zum Vordermann - so haben Sie mehr Bewegungsfreiheit, um zur Seite fahren zu können
Laute Musik im Fahrzeug hindert Sie daran, das Einsatzhorn früh wahrzunehmen
Gewähren Sie dem Einsatzfahrzeug an einer Kreuzung Vorfahrt, auch wenn Sie Grünlicht haben
Versuchen Sie auch bei Rotlicht den Einsatzfahrzeugen Platz zu schaffen. Achten Sie dabei aber auf den Querverkehr, Radfahrer und Fußgänger.
Bilden Sie auf Autobahnen und mehrspurigen Straßen eine Rettungsgasse
So können Sie uns als Verkehrsteilnehmer aktiv unterstützen, dass wir Ihnen und anderen Menschen in Notsituationen schneller helfen können.

