Werkfeuerwehr

1Werkfeuerwehren sind staatlich anerkannte Feuerwehren von Betrieben oder sonstigen Einrichtungen; ihnen obliegen dort der abwehrende Brandschutz, der technische Hilfsdienst und die Stellung von Sicherheitswachen. 2Sie müssen in Aufbau, Ausrüstung und Ausbildung den Erfordernissen des Betriebs oder der Einrichtung und den an gemeindliche Feuerwehren gestellten Anforderungen entsprechen.

Artikel 15 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes

Foto: design112

Die einzige im Landkreis Wunsiedel i.
Fichtelgebirge verbliebene Feuerwehr
dieser Art ist die Werkfeuerwehr der Firma
CeramTec in Marktredwitz. Sie ist staatlich
anerkannt und hat eine eigene Organisationsstruktur.